Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Erweiterung Industriegebiet"
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Iffezheim hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 11.09.2017 nach erfolgter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ und „Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange“ beschlossen, den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes und die örtlichen Bauvorschriften „Erweiterung Industriegebiet“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und die örtlichen Bauvorschriften „Erweiterung Industriegebiet“ ist der nachfolgende, geänderte Abgrenzungsplan in der Fassung vom 11.09.2017 maßgebend:
Der Entwurf des Bebauungsplanes vom 11.09.2017 mit
- zeichnerischem Teil
- schriftlichen Festsetzungen
- gemeinsamer Begründung
- Beschlussvorlage der Gemeinde Iffezheim zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen
- Sowie folgenden nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen:
Geotechnisches Gutachten des Ing.-Büros Roth & Partner vom 05.03.2014
Geruchstechnisches Gutachten des Büros Lohmeyer GmbH & Co. KG vom Mai 2012
Schalltechnisches Gutachten des Büros Koehler & Leutwein vom Mai 2017
Verkehrstechnisches Gutachten des Büros Koehler & Leutwein vom August 2012
Umweltbericht (Umweltprüfung und Grünordnungsplanung) des Büros Wald+Corbe vom 08.08.2017 mit
artenschutzrechtlicher Ersteinschätzung bzw. faunistischer Bestandserfassung/ Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag sowie Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung Erläuterungsbericht (Vorplanung) Entwässerung
wird in der Zeit vom 09.10.2017 bis einschließlich 09.11.2017 im Rathaus der Gemeinde Iffezheim, Hauptamt, Zimmer OG 5, Hauptstraße 54, 76473 Iffezheim, während der üblichen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus sind die Unterlagen in dieser Zeit auch auf der Homepage der Gemeinde Iffezheim unter www.iffezheim.de einsehbar.
Hierbei sind nachfolgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch
Verweise auf gesonderte Gutachten zu Schallemissionen und -immissionen sowie zu den Geruchsimmissionen durch die benachbarte Kompostierungsanlage.
Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere
Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf die Lebensräume von Feldlerche, Dorngrasmücke und Zauneidechsen und zu den geplanten Maßnahmen zur Bereitstellung von Ersatzhabitaten.
Wesentliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Biotope
Informationen zur Überbauung von Acker- und Ruderalflächen, zur Herstellung von Gehölz- und Wiesenlebensräumen im Planungsgebiet, zum Erhalt von Waldflächen sowie zum Schutz des angrenzenden FFH-Gebietes.
Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
Informationen zum Verlust von Bodenfunktionen (Wasserhaushalt, Filter- und Pufferfunktion, natürliche Vegetation/Kulturpflanzen) durch Flächenversiegelung und zu Minimierungsmaßnahmen im Planungsgebiet.
Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
Informationen zum Wasserhaushalt, im Wesentlichen zur teilweisen Erhaltung der Grundwasserneubildung durch Versickerung und zur Bedeutung des Schutzgutes Wasser im Naturraum
Wesentliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft/Klima
Informationen zur Verringerung der Kaltluftproduktion durch Versiegelung und zum Umfang von Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere von klimawirksamen Gehölzpflanzungen.
Wesentliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Landschaft/Ortsbild
Informationen zu den Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die Umwandlung einer Ackerlandschaft in ein Gewerbegebiet und zu Minimierungsmaßnahmen im Planungsgebiet.
Wesentliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Kultur- und Sachgüter
Informationen zur Vorgehensweise bei Funden bislang unbekannter Kultur- und Sachgüter.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Iffezheim abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.
Iffezheim, 29.09.2017
gez.
Peter Werler
Bürgermeister