bei der Prävention, der Förderung und dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Tiere sowie bei der Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse mitzuwirken
die beruflichen Belange der Tierärzte wahrzunehmen sowie Politik und Verwaltung zu beraten und zu unterstützen
auf ein kollegiales Verhältnis der Kammermitglieder untereinander sowie auf eine Kooperation mit Angehörigen sonstiger Gesundheits- und Pflegeberufe hinzuwirken
Belange der Qualitätssicherung der tierärztlichen Berufsausübung wahrzunehmen sowie die Einhaltung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen
die tierärztliche Aus- und Fortbildung zu fördern und die Weiterbildung zu regeln
die Aus- und Fortbildung der Tierarzthelferinnen und Tiermedizinische Fachangestellten zu fördern und die nach dem Berufsbildungsgesetz obliegenden Aufgaben wahrzunehmen
Dritte(insbesondere Patientenbesitzer) in Angelegenheiten, die die Berufsausübung der Kammermitglieder betreffen, zu informieren und zu beraten