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Bücherwelten - Kinderprogram April - Juni 2025

Mit neuen Kinderveranstaltungen geht´s in den Frühling

Hallo Kinder,
ab sofort könnt ihr euch zum Bücherwelten-Kinderprogramm der Iffothek anmelden. Von April bis Juni gibt es viele tolle Veranstaltungen für euch. Eine Kreativ-Zeit und eine Maker Space-Veranstaltung sind auch wieder dabei. Ihr seid im Grundschulalter? Dann könnt ihr euch am Welttag des Buches in Begleitung eines Elternteils am Lagerfeuer von Bürgermeister Christian Schmid vorlesen lassen.

Weitere Infos und Anmeldung wie immer über Iffdian.


Weitere Infos und anmelden wie immer über Iffdian.

Schaut mal rein, bestimmt ist etwas für euch dabei ist!

Eltern-Kind-Gruppe

Bücherminis
Mit Worten wachsen – und die Welt entdecken
Spielgruppe für Eltern/Großeltern mit Kleinkinder

Start der neuen Treffen:
Die Treffen der neuen Spielgruppe starten am 12. März 2025
Gruppe 1 (Kinder von 9 - 15 Monate): 10 x mittwochs, 8:45 – 9:45 UhrGruppe 2 (Kinder von 12 - 18 Monate): 10 x mittwochs, 10:00 - 11:00 Uhr (Gruppe 2 ist bereits ausgebucht!)
Leiterin der Treffen: Stefanie Müller
Die Kinder werden spielerisch in Verbindung von Bewegung, Musik und Sprache sowie jahreszeitlich bezogenen Themen an das Medium Buch herangeführt. Bilder in altersgerechten Büchern werden für die Kleinen erlebbar gemacht. Mit Fingerspielen, Kniereitern, Schaukel-, Wiege-, Tanz- und Bewegungsliedern werden Spracherlebnisse geschaffen, die den Kindern Freude bereiten. Im freien Spiel lernen die Kleinen ihre Umwelt mit allen Sinnen zu begreifen. Die Eltern erhalten Spielideen und Anregungen für zu Hause.

Für 10 Kinder mit ihrer Begleitperson(Bitte mitbringen: Socken für Kind und Begleitperson) Sie haben Fragen zur Spielgruppe?Rufen Sie uns gerne unter Tel. 07229 605-19 an.Iffothek, Medienhaus IffezheimHauptstraße 54, 76473 Iffezheim
 Die Anmeldung erfolgt über die Volkshochschule RastattHier geht es direkt zum Anmeldeformularvhs Rastatt, telefonische Auskunft zur Anmeldung und Vormerkung für die nächste Spielgruppe: Tel. 07222 38135-00

Bitte beachten:
Aufsichtspflicht
Bei Veranstaltungen mit Minderjährigen übernimmt die Bibliothek keine Sorgepflicht
(§ 1631 BGB) bzw. Aufsicht (§ 832 Abs. 2 BGB). Sie haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Die Aufsichtspflicht liegt bei den Erziehungsberechtigten.


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