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Bauamt wird durch neue Mitarbeiter verstärkt (15. November 2024)

Wegen des bevorstehenden Ausscheidens des Ortsbaumeisters im Januar kommenden Jahres konnte die Gemeinde den gelernten Beton- und Stahlbetonbauer mit staatlichem Abschluss zum geprüften Techniker (Fachrichtung Bautechnik/Bachelor Professional Technik) und bisherigen Projektleiter im Glasfaserausbau Markus Anthöfer als qualifizierten Nachfolger gewinnen. Als Technischer Angestellter wird Markus Anthöfer vor allem im Bereich des Tiefbaus, aber auch für weitere artverwandte Tätigkeiten im Ortsgebiet zuständig sein.

Mit dem ebenfalls staatlich geprüften Industriemeister der Fachrichtung Betonsteinindustrie gelang es der Gemeinde mit Ferdinand Stebel einen weiteren qualifizierten Technischen Angestellten für das Bauamt einzustellen. Ferdinand Stebel hat sich als Meister der betonverarbeitenden Industrie auf die Bereiche Organisation, Planung und Überwachung spezialisiert. In dieser Funktion wird der neue Mitarbeiter vor allem im Bereich des Hochbaus im Gebäude- und Energiemanagement der Gemeinde tätig sein, wo er Energieeinsparpotenziale identifizieren und effizient umsetzen soll.    

Bürgermeister Christian Schmid begrüßte die neuen Mitarbeiter recht herzlich, welche zum 01.11.2024 ihren Dienst antraten. Das Ortsoberhaupt zeigte sich über den fachlich sehr gut ausgebildeten Personalzuwachs erfreut und wünschte Markus Anthöfer und Ferdinand Stebel einen guten Start in der Gemeindeverwaltung und viel Erfolg bei ihren täglichen Aufgaben. Gerade der Bereich des Bauamtes samt der zahlreichen Projekte  werde von der Bevölkerung ganz besonders bewusst wahrgenommen, so Schmid in seiner Begrüßung.

Öffentliche Bekanntmachung (12. November 2024)

SPV Solarpark 124. GmbH & Co. KG - FPV-Anlage Baggersee Kern/Peter in Iffezheim
Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung der Antragsunterlagen im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer schwimmenden Photovoltaik-Anlage auf dem Baggersee Kern/Peter der KBI GmbH & Co. KG, Gemarkung Iffezheim
 
Auf Veranlassung des Landratsamtes Rastatt wird Folgendes bekanntgegeben:
 
Die SPV Solarpark 124. GmbH & Co. KG hat mit den eingereichten Erläuterungen und Plänen vom 20. September 2024 beim Landratsamt Rastatt, Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht, die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 28 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) i. V. m. § 36 WHG für die Errichtung und den Betrieb einer schwimmenden Photovoltaik-Anlage (FPV) auf dem Baggersee Kern/Peter der KBI Kieswerk und Baustoff-Industrie Kern GmbH & Co. KG, Gemarkung Iffezheim, zum Zweck der Energieversorgung des Kieswerks und zur Netzeinspeisung sowie eine wasserrechtliche Sondernutzungserlaubnis für den Einsatz von motorbetriebenen Booten beantragt.
 
Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung einer schwimmenden PV-Anlage mit einer Flächengröße von 13,9 ha mit den zugehörigen technischen Komponenten, der Errichtung vorgelagerter Wellenbrecher, den Einsatz einer variablen Boot-Slip-Stelle, die Errichtung einer Stromleitungstrasse von der FPV-Anlage bis zur Übergabestation im Kieswerk Kern/Peter der KBI sowie Montage- und Lagerflächen.
 
Das Landratsamt Rastatt führt für das beantragte Vorhaben ein förmliches Erlaubnisverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 15 WHG, § 28 WG i. V. m. § 93 Abs. 1 WG durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maßgabe des § 93 Abs. 1 WG i. V. m. dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg (LVwVfG) an dem Verfahren zu beteiligen. Das Vorhaben wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
 
1.Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 14. November 2024 bis einschließlich 13. Dezember 2024 bei folgender Behörde während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus:
 
Gemeinde Iffezheim, Hauptstraße 54, Bauamt - DG Zimmer 3, 76473 Iffezheim
 
Außerdem können die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung und die zur Einsicht ausliegenden Antragsunterlagen im o. g. Zeitraum auf der Website des Landratsamtes Rastatt www.landkreis-rastatt.de unter der Rubrik "Bekanntmachungen" eingesehen werden.
 
2. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, sowie die nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereinigungen, kann sich innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu 2 Wochen danach (§ 73 LVwVfG), also bis einschließlich 27. Dezember 2024 bei folgenden Stellen schriftlich oder zur Niederschrift zu den Antragsunterlagen äußern bzw. Einwendungen erheben:
 
- Landratsamt Rastatt, Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, E-Mail: amt53@landkreis-rastatt.de
- Gemeinde Iffezheim, Hauptstraße 54, 76473 Iffezheim, E-Mail: gemeinde@iffezheim.de  
Es wird gebeten, in jedem Fall den Namen und die vollständige Adresse der Einwendenden sowie gegebenenfalls Flurstücksnummer(n) und Eigentümer der betroffenen Grundstücke anzugeben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen oder Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
 
3.Es wird darauf hingewiesen, dass
 
a)nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist wegen nachteiliger Wirkungen der Benutzung Auflagen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen während des Verfahrens nicht voraussehen konnte,
 
b)nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist eingehende Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis, einer gehobenen Erlaubnis oder einer Bewilligung in demselben Verfahren nicht berücksichtigt werden,
 
c)Ansprüche zur Abwehr von nachteiligen Wirkungen durch eine Gewässerbenutzung, die durch eine unanfechtbare gehobene Erlaubnis oder Bewilligung zugelassen ist, nach Maßgabe des § 16 WHG nicht mehr oder nur noch eingeschränkt geltend gemacht werden können.
 
4.Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist das Landratsamt Rastatt, Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt zuständig. Die Entscheidung umfasst u. a. auch andere erforderliche naturschutzrechtliche oder baurechtliche Entscheidungen.
 
5.Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen und abgegebenen Äußerungen sowie die jeweils rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, den Vereinigungen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben oder sonst sich geäußert haben, gegebenenfalls in einem Termin mündlich erörtert. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme am Termin ist freigestellt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Durch die Beteiligung am Verfahren entstehende Kosten (z. B. Einsichtnahme in die Antragsunterlagen, Teilnahme am Erörterungstermin, Kosten der Beauftragung eines Bevollmächtigten) werden nicht erstattet.
 
Die Behörden, der Vorhabenträger, die Vereinigungen und diejenigen, die Einwendungen und Äußerungen abgegeben haben, werden von diesem Termin benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.
Hinweis: Einwendungen und Äußerungen werden dem Vorhabenträger, den von ihm Beauftragten und den Behörden, deren Aufgabenbereich berührt ist, zur Verfügung gestellt, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf ausdrückliches Verlangen der einwendenden Person werden ihr Name und ihre Anschrift vor der Weitergabe der Einwendung unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.
 
6.Über die Einwendungen entscheidet das Landratsamt Rastatt nach Abschluss des Anhörungsverfahrens. Bei Zulassung des Vorhabens entscheidet die Behörde in der Entscheidung über die Einwendungen, über die im Erörterungstermin keine Einigung erzielt worden ist.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen sowie über die Stellungnahmen der Vereinigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
 
7.Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind auf der Internetseite des Landratsamtes Rastatt www.landkreis-rastatt.de unter der Rubrik "Bekanntmachungen" zugänglich gemacht.
 
8.Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger bzw. seine Beauftragten im Rahmen des Verfahrens: Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung sieht in Artikel 13 und 14 vor, dass die oder der Verantwortliche Sie als betroffene Person zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informiert. Die Informationen für Sie als Betroffene*r finden Sie unter www.landkreis-rastatt.de/datenschutzhinweise. Wählen Sie dort das oben genannte Fachamt sowie Sachgebiet aus. Die erhobenen Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten werden für dieses Verfahren vom Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht des Landratsamtes Rastatt erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen zu können.
  
Rastatt, 6. November 2024
 
Landratsamt Rastatt
Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht, Untere Wasserbehörde

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzung) (12. November 2024)

Der Gemeinderat der Gemeinde Iffezheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.11.2024 die Hebesatzsatzung der Gemeinde beschlossen, welche hiermit bekanntgemacht wird.   Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)     Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Iffezheim am 04.11.2024 folgende Satzung beschlossen:   § 1 Steuererhebung   (1)Die Gemeinde Iffezheim erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg.   (2)Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde Iffezheim und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Gemeinde Iffezheim.    § 2 Steuerhebesätze   Die Hebesätze werden festgesetzt 1.für die Grundsteuer a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 360 v. H., b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 250 v. H., 2.  für die Gewerbesteuer auf 370 v. H. der Steuermessbeträge.    § 3 Geltungsdauer   Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025.    § 4 Grundsteuerkleinbeträge   Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg werden fällig a)am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt; b)am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt.    § 5 Inkrafttreten   Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.   Iffezheim, 04.11.2024   gez.   Christian Schmid Bürgermeister     Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Iffezheim geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn - die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder - der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder - vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.
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Aus dem Gemeinderat vom 04.11.2024 (12. November 2024)

Am Montag, 04.11.2024, fand im Bürgersaal des Rathauses die öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Die nachstehenden Themen wurden vom Gemeinderat beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung am 07.10.2024 gefassten Beschlüsse
Zur Kenntnis genommen wurden die in der nicht-öffentlichen Sitzung am 07.10.2024 gefassten Beschlüsse zum Erlass der Gewerbesteuer für eine kommunale Institution analog der Vereine, der Abschluss einer Überlassungsvereinbarung mit Haus- und Nutzungsordnung (Entwurf) für kommunale Gebäude und der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks.

Hydraulische Rohrnetzberechnung des Trinkwasserversorgungsnetzes; Vorstellung der Ergebnisse
Zur Kenntnis genommen wurden die Ergebnisse der hydraulischen Rohrnetzberechnung des Trinkwasserversorgungsnetzes der Gemeinde Iffezheim.
Dabei kann im Ergebnis gesagt werden, dass in der Gemeinde Iffezheim ein sehr leistungsfähiges Trinkwassernetz besteht, bei dem keine akuten Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Sanierungs- und Rehabilitierungsmaßnahmen bestehen zum Erhalt des Netzes auf Grund von Alterserscheinungen und Verschleiß. Eine Überwachung von Bereichen mit geringen Fließgeschwindigkeiten liegt vor. Durch die hydraulische Rohrnetzberechnung besitzt die Gemeinde Iffezheim ein Rechenmodell mit dem zukünftig alle Sanierungsmaßnahmen oder Netzerweiterungen im Zuge von Neubaugebieten oder Industriegebieten mit kleinstmöglichem Aufwand überprüft und die Leitungsdimension berechnet werden kann.

Kläranlage; Auftragsvergabe Prozessleitsystem
Beschlossen wurde einstimmig die Beauftragung für das Update des Prozessleitsystems an die Firma HST Systemtechnik GmbH & Co. KG aus Meschede mit einer Auftragssumme in Höhe von 31.089,82 Euro (brutto).

Straßenbeleuchtung; Vorstellung Beleuchtungskonzept
Zur Kenntnis genommen wurde das Konzept für eine intelligente und vernetzte Nutzung der Straßenbeleuchtung. Mehrheitlich beschlossen wurde die Beauftragung der Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen (Module 1-6).
Bei dem Projektziel steht das Erreichen eines Mehrwerts für die Bürgerinnen und Bürger durch eine intelligente und vernetzte Straßenbeleuchtung im Vordergrund. Dabei soll eine bedarfsgerechte Beleuchtung bestehen, der Energieverbrauch soll weiter gesenkt werden, Lichtverschmutzungen sollen reduziert werden, das Klima und die Umwelt sollen geschützt werden und die Verkehrssicherheit soll erhöht werden.
Im ersten Schritt sollen in vereinzelten Bereichen die Straßenlampen mit Bewegungssensoren ausgestattet werden, sodass diese grundsätzlich gedimmt sind und nur beim tatsächlichen Bedarf (bei Bewegung) ihre Beleuchtungsstärke erhöhen.
In einem weiteren Schritt kann beispielsweise mit der vorhandenen Technik auch die Erfassung von Verkehrsbewegungen etc. aufgezeichnet werden.
Im Landkreis Rastatt ist die Gemeinde Iffezheim mit der Umsetzung des Konzepts ein Vorreiter hinsichtlich der Vernetzung und Steuerung der Straßenbeleuchtung.

Bericht über die Entwicklung der Schulsozialarbeit der Schuljahre 2022 - 2024
Zur Kenntnis genommen wurde der Bericht der Schulsozialarbeiterin Frau Schlager über die Entwicklung der Schulsozialarbeit in den Schuljahren 2022 - 2024.
Dabei wurde ersichtlich, welche Projekte in den einzelnen Schuljahren begleitet wurden. Beispielsweise wurden im Schuljahr 2022/2023 Projekte wie die Giraffensprache in Klasse 1 (gewaltfreie Kommunikation), die Mediengewalt in Klasse 5 mit der Polizei oder die Aufklärung "Cybergrooming" im Rahmen des IT -Unterrichtes durchgeführt.
Im Schuljahr 2023/2024 wurden beispielsweise die Kompakttage "Gewaltprävention" in Klasse 6 mit der Polizei und den Lehrkräften, eine Suchtprävension mit der Klasse 8 oder auch ein "Knigge-Kurs" mit den 8. Klassen durchgeführt.
Allgemeine Beratungsthemen sind dabei auffälliges Sozialverhalten, Probleme im Umgang mit Konflikten innerhalb der Schule/Klassen/Gruppen/Kernzeit, gesunkene Lernmotivation, Leistungsrückstand, belastetes Arbeitsklima,  fehlende Sozialkontakte (klassische Hofpause) sowie die Zunahme bzw. Verstärkung psychischer Probleme.
Somit konnten im Schuljahr 2022/2023 an der Maria-Gress-Schule und an der Grundschule insgesamt 501 Gespräche mit Schülerinnen und Schülern geführt werden.
Im Schuljahr 2023/2024 lag die Zahl bereits bei insgesamt 996 Gesprächen.
Im direkten Entwicklungsvergleich wurde deutlich, dass besonders an der Maria-Gress-Schule die Beratungsgespräche in den letzten Jahren gestiegen sind.

Sanierung Gärtnerstraße und Hardstraße; Vergabe Beweissicherungsverfahren
Beschlossen wurde einstimmig die Beauftragung für das Beweissicherungsverfahren an Engbarth & Yilmaz Ingenieure aus Karlsruhe mit einer Auftragssumme in Höhe von 8.395,75 Euro (brutto) für die Gärtnerstraße sowie in Höhe von 10.739,75 Euro (brutto) für die Hardstraße.

Hebesatzsatzung der Gemeinde Iffezheim ab 01.01.2025
Beschlossen wurde einstimmig, dass der Hebesatz der Grundsteuer A ab dem 01.01.2025 auf 360 v. H. festgesetzt wird, der Hebesatz der Grundsteuer B ab dem 01.01.2025 auf 250 v. H. festgesetzt wird und der Hebesatz der Gewerbesteuer ab dem 01.01.2025 auf 370 v. H. festgesetzt wird.
Zudem wurde der in diesem Zusammenhang vorgelegten Hebesatzsatzung zugestimmt.
Weitere Erläuterungen siehe hierzu separate Veröffentlichung in diesem GAZ.

Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2025
Zur Kenntnis genommen wurde die Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die Gemeinde Iffezheim sowie für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Iffezheim und den Eigenbetrieb Wasserversorgung Iffezheim ab dem 01.01.2025 in Höhe von 3,34 %.

Gesetzliches Vorkaufsrecht für das Grundstück FlSt.-Nr. 857
Beschlossen wurde einstimmig, das bestehende gesetzliche Vorkaufsrecht nach § 29 Abs. 6 Wassergesetz für Baden-Württemberg für das Grundstück FlSt.-Nr. 857 nicht auszuüben.

Forsteinrichtung im Gemeindewald Iffezheim 2019 bis 2028 - Zwischenbericht 2024
Zur Kenntnis genommen wurde der Zwischenbericht zur Forsteinrichtung 2019 bis 2028 im Gemeindewald Iffezheim.
Alle 10 Jahre wird der Gemeindewald durch die Forsteinrichtung aufgenommen und geprüft. Die Ergebnisse werden im sogenannten Einrichtungswerk festgehalten.
Um die Zielerreichung des Forsteinrichtungswerks vor Ablauf der 10-jährigen Gültigkeitsdauer zu eruieren, findet zur Halbzeit eine Zwischenprüfung statt, welche in diesem Jahr am 30.07.2024 terminiert war.
 
Die Ergebnisse der Zwischenprüfung können dabei wie folgt zusammengefasst werden:
-Die Auswirkungen des Klimawandels haben einen erheblichen Einfluss auf die Waldbewirtschaftung, insbesondere durch den hohen Anfall an Schadholz im Hardtwald, bei der Waldverjüngung durch Pflanzung oder Naturverjüngung und der Bestandespflege. Im Hardtwald können die 2019 festgelegten Ziele bei weitem nicht erreicht werden, so dass gravierende Plankorrekturen erforderlich sind.
-Beim Holzeinschlag wurden bereits gut 60 % der für den zehnjährigen Planungszeitraum vorgesehenen Menge vollzogen.
Der 10-Jahres-Hiebssatz soll nicht verändert werden.
 
- Die Bewirtschaftungsziele im Hardtwald werden deutlich modifiziert. Das Ziel, im Hardtwald möglichst viel, möglichst wertvolles Holz zu erzeugen, muss aufgegeben werden. Die Bewirtschaftungsintensität soll stark reduziert werden, Pflanzmaßnahmen beschränken sich auf Trupp-Pflanzungen entlang von Wegen, wodurch die Wiederbewaldung der Schadflächen zu erheblichen Anteilen durch Sukzession erfolgt, Jungbestandspflege- und Durchforstungsmaßnahmen finden im Hardtwald nur noch kleinflächig bzw. selektiv statt, im Hardtwald werden keine Wertästungen mehr vorgenommen und die Zurückdrängung der spätblühenden Traubenkirsche findet nur noch punktuell statt.
 
Als Fazit wird der Gemeinde bescheinigt, dass der Iffezheimer Wald bei den Verantwortlichen in guten Händen ist.

Vereinsvertreterbesprechung (28. Oktober 2024)

Vergangene Woche fand die alljährliche Besprechung mit unseren rund 40 Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertretern statt. Zum Auftakt wurde seitens des kommunalen Suchtbeauftragten des Landratsamtes Rastatt und dem Vertreter der Fachstelle Sucht Rastatt/Baden-Baden über die Alkoholprävention & Jugendschutz in Vereinen und das Zertifizierungsprogramm "HaLT" (Hart am Limit) informiert. Weiterhin wurde neben der Jahresplanung für 2025 u. a. auch die Rennbahnbewirtung vergeben und über den aktuellen Sachstand der Festhalle berichtet. Auch haben wir diverse Anliegen seitens der Vereine entgegengenommen. Die Vereine sind ein wichtiger Eckpfeiler in unserer Gemeinschaft. Der alljährliche Veranstaltungskalender zeigt jedes Mal aufs Neue, was in unserem Ort alles geboten wird. Wir können stolz darauf sein und sind dankbar für dieses ehrenamtliche Engagement.

L 75: Ersatzneubau der Sandbachbrücke zwischen Hügelsheim und Iffezheim (28. Oktober 2024)

Das Regierungspräsidiums Karlsruhe plant den Abbruch und Ersatzneubau der Sandbachbrücke im Zuge der L 75 zwischen dem Kreisverkehrsplatz L75/Hauptstraße/Wagnerstraße/Am Hecklehamm in Hügelsheim und dem Knotenpunkt B 500/L 75 bei Iffezheim. Dafür muss die L 75 für sechs Monate ab dem Ortsausgang Hügelsheim bis zur Kreuzung mit der B 500 bei Iffezheim voll gesperrt werden. Hintergrund des Ersatzneubaus Die 1950 erbaute Brücke über den Sandbach an der L 75 ist in einem schlechten baulichen Zustand. Eine Sanierung ist nicht mehr sinnvoll und wirtschaftlich. Aus diesem Grund ist ihr Abriss und ein vollständiger Neubau nötig. Positive Effekte Durch den Ersatzneubau wird gleichermaßen eine größere lichte Weite des Bauwerks realisiert, die die Anlage von künstlichen Uferstreifen, sogenannten Bermen, entlang des Sandbachs ermöglicht. Damit kann für Tiere eine sichere Unterquerung der L 75 geschaffen werden. Der bauzeitliche Eingriff in die Natur wird durch die Pflanzung mehrerer neuer Bäume ausgeglichen. Das Regierungspräsidium nutzt die Vollsperrung außerdem, um gleichzeitig die Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr zu verbessern. Auf der L 75 wird dafür eine sichere Überquerungsmöglichkeit durch eine Mittelinsel geschaffen. Im Zuge des Brückenersatzneubaus wird darüber hinaus auf 1.700 Metern des gesperrten Abschnitts die Fahrbahndecke der L 75 erneuert. Umleitungsführung Die Pläne der Umleitungsstrecken werden derzeit abgestimmt und rechtzeitig vor Baubeginn bekanntgegeben. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird darüber in einer separaten Pressemitteilung informieren. Aktuelle Informationen zum Projekt finden Sie auf der Projektseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt4/ref472/aktuelle-strassenbaumassnahmen/l75-sandbachbruecke/. Weitere Informationen unter VerkehrsInfo BW mit aktuellen Informationen zur Verkehrslage und zu Baustellen sowie in der "VerkehrsInfo BW" - App. Hinweis der Verwaltung: Im Zuge der Maßnahme wird eine Mittelinsel als Überquerungshilfe der L75  hergestellt. Damit wurde zumindest der seit jeher und im Zuge der jetzigen Maßnahme auch wiederholt vorgebrachten und bestehenden Forderung der Gemeinde stattgegeben, eine sichere Querung für Fußgänger und Fahrradfahrer in diesem Bereich umzusetzen. Insofern wird die verkehrliche Situation und die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer damit erheblich  verbessert und die Gefahrenlage deutlich entschärft. 
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Festhalle - weiteres Vorgehen und aktueller Stand (19. September 2024)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
nach Vorliegen verschiedener Informationen und weiterer Erkenntnisse müssen wir Ihnen auf diesem Wege mitteilen, dass die Festhalle im laufenden Jahr nicht mehr für Veranstaltungen genutzt werden kann. Inwieweit dieser Zustand darüber hinaus anhält, lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht seriös sagen.
Neben dem Befall von Teilen des Dachgebälkes mit dem Holzbock (Auslöser für das herabgefallene Deckenelement im Frühjahr) beheimatet unser Festhallendach auch Fledermäuse (Graues Langohr), die frühestens im Oktober/November in ihr Winterquartier aufbrechen. Erst dann kann eine notwendige Behandlung zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Holzbocks stattfinden. Ferner muss die Festhalle bzw. der Dachboden bei einer Sanierung den Fledermäusen in vergleichbarer Form wieder als Quartier in Zukunft zur Verfügung stehen.
Des Weiteren bestehen verschiedenste Unwägbarkeiten, die eine Inbetriebnahme derzeit nicht zulassen (u. a.: Heizung läuft nur unter Volllast, Fensteröffnungen größtenteils defekt, marode Wasserleitungen, Ertüchtigung der Sanitäranlagen, der Wärmeverteilung sowie der Lüftungsanlage notwendig, Mischpult/Lautsprecheranlage hat technische Tücken). Leider lässt sich bei einem Gebäude diesen Alters auch nicht ausschließen, dass weitere Schwachstellen auftreten, die heute noch nicht bekannt sind.
Im Ergebnis bleibt aber festzuhalten, dass diverse Maßnahmen bekannt und zu ergreifen sind, ohne deren Umsetzung eine Wiederöffnung nicht möglich ist.
Die Entscheidung über eine Umsetzung dieser Maßnahmen und die grundlegende Frage zum weiteren Vorgehen und einem zeitlichen Horizont wird zunächst gemeinsam mit dem Gemeinderat erörtert. Wir werden die Bevölkerung hierüber selbstverständlich zu gegebener Zeit auf dem Laufenden halten.
Es tut uns leid, und wir bedauern diesen Umstand sehr.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld (wir haben uns bis zuletzt natürlich auch selbst ein anders lautendes Ergebnis erhofft und erwünscht).
 
Für die Gemeindeverwaltung
 
Ihr
Christian Schmid
Bürgermeister

Vermehrtes Stechmückenaufkommen nach dem Hochwasser (24. Juni 2024)

Trotz des vielen Regens in diesem Jahr hat die KABS eine deutliche Reduzierung des Stechmückenaufkommens erreicht, dennoch wird man in Anbetracht der Hochwassersituation die Stechmücken in diesem Jahr in vielen Bereichen deutlich spüren.
Bereits der Saisonbeginn verlief für die KABS ungewöhnlich, denn der vergangene Winter gilt als einer der nassesten der letzten 20 Jahre. Die Auswirkungen sind durch gesättigte Böden und hohe Grundwasserstände bis heute spürbar. Für die Bekämpfung der Bruch- und Sumpfwaldstechmücken hatte dies zur Folge, dass sehr viele Waldgräben und Frühjahrstümpel Wasser führten und so einer großen Zahl von Stechmückenlarven ideale Brutbedingungen boten. Die KABS legte ihren Saisonstart zwei Wochen nach vorne und konnte so die Stichbelästigung in den ortsnahen Wäldern größtenteils verhindern.
Deutlich stärker wirkte sich aber die schwere Unwetterlage und lange Regenphase im Mai und Juni aus, denn sie führte zu zwei sehr hohen Hochwasserwellen. Die zweite Welle lag je nach Region im Bereich eines fünf- bis zehnjährlichen Hochwasserereignisses. Die resultierende Überschwemmung in der Rheinaue erreichte gigantische Ausmaße und verhinderte der KABS den Zugang zum Außendeich. Zu lange strömte hinter dem Hauptdamm das Rheinwasser. Falls in dieser Zone Stechmückenlarven existiert haben, konnte die KABS das nicht rechtzeitig feststellen oder effektiv dagegen vorgehen.
Die KABS konzentrierte sich stattdessen auf die weit ausgedehnten Druckwasserflächen, die einen hohen Stechmückenbesatz aufwiesen. Die KABS wurde landeinwärts außerdem von neuen überfluteten Flächen mit hohem Larvenbesatz überrascht. Diese traten bisher als Stechmückenbrutstätten noch nicht in Erscheinung. Hier wurden sehr wahrscheinlich bei den großen Hochwasserspitzen in 2021 Eier abgelegt, die dann beim aktuell sehr hohen Wasserstand zum Schlupf kamen.
Parallel zu den Helikoptereinsätzen wurde ständig Eisgranulat produziert, da durch die Bekämpfungseinsätze das Kühlhaus weitgehend leer wurde. Die Bti-Reserven haben sich hierdurch ebenfalls reduziert, man nutzt jetzt nach Abschluss der Bekämpfungsmaßnahmen die Zeit, um die Eisgranulatbestände wieder aufzufüllen.
Die Maßnahmen der KABS haben zu einer deutlichen Reduzierung der Stechmückenpopulation geführt, dennoch ist in den nächsten Wochen aufgrund der geschilderten Hochwassersituation mit einer erhöhten Stichbelästigung durch Auwaldstechmücken zu rechnen ist. Ohne die ausgedehnten Einsätze im Innendeich wäre die Situation aber deutlich schlimmer ausgefallen.
Weibchen der Auwaldstechmücken können bis zu acht Wochen leben. Aus den Auwäldern und aktuell gefluteten Flächen werden sich die Stechmücken stetig ausbreiten. Auwaldstechmücken sind sehr wanderfreudig und können mehrere Kilometer Distanz pro Tag zurücklegen.

Möchte man Stiche vermeiden, gibt es folgende Tipps
-Fenster, die man zum Lüften öffnet, sollten mit einem Fliegengitter versehen werden
-Lange, helle und luftige Kleidung kann als Barriere für Stiche dienen
-Handelsübliche Abwehrmittel mit den Wirkstoffen Icaridin, DEET (= Diethyltoluamid) oder PMD (= p-Methan 3.8 diol) helfen um Stiche zu vermeiden
Stechmücken werden von unserem ausgeatmeten Kohlenstoffdioxid angelockt. Weitere Faktoren sind unser Körpergeruch und die abgestrahlte Körperwärme. Licht hat keinen Einfluss auf Stechmücken.

Ehrenamtliche Fahrerin/ehrenamtlicher Fahrer für den Seniorenbus der Gemeinde (06. Juni 2024)

Seniorenbus der Gemeinde Iffezheim
Die Gemeinde Iffezheim sucht für den gemeindeeigenen Seniorenbus (8-Sitzer inkl. Fahrer) einen/e ehrenamtliche/n Fahrer/in.

Als ehrenamtliche/r Seniorenbus-Fahrer/in leisten Sie einen wertvollen Beitrag hinsichtlich der selbstständigen Mobilität der älteren Menschen innerhalb der Gemeinde Iffezheim.

Mit dem Seniorenbus haben bestimmte Personengruppen wieder die Möglichkeit u. a. Arztbesuche oder Wocheneinkäufe eigenständig wahrzunehmen.

Zeitraum
-Die Fahrten sind immer mittwochs zwischen 9:00 und 12:00 Uhr (außer an Feiertagen) im Gemeindegebiet vorgesehen.

Wir bieten
-Die Organisation der Fahrten über die Gemeinde.
-Eine ehrenamtliche Entschädigung nach der entsprechenden Satzung.

Wünschenswert wäre das Vorliegen einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein), diese ist gesetzlich jedoch nicht zwingend erforderlich.

Möchten Sie eine ehrenamtliche Aufgabe innerhalb der Gemeinde Iffezheim übernehmen und einen wertvollen Beitrag für die soziale Einbindung der Senioren in der Gemeinde Iffezheim leisten?

Dann melden Sie sich gerne bis zum 5. Juli 2024 unter:
Gemeinde Iffezheim
Telefon 07229 605-0
E-Mail: gemeinde@iffezheim.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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