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Iffezheimer News

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Bürgersprechstunde (12. März 2025)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ich freue mich, Sie am

Donnerstag, 27.03.2025, von 16:00 bis 18:00 Uhr 
im Rathaus, Zimmer OG 2

zu einer persönlichen Bürgersprechstunde einzuladen.

Zur Vermeidung von längeren Wartezeiten wird um vorherige Anmeldung unter Telefon 07229 605-22 gebeten. Auch wird zur besseren Vorbereitung für einen kleinen Hinweis Ihres Anliegens gebeten

Versteigerung von Fundsachen (27. März 2025)

Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erwerben. Falls der Finder den Anspruch auf Eigentumserwerb ablehnt, kann die Fundsache vom Fundamt öffentlich versteigert, frei verkauft oder verschenkt (für Soziale oder Caritative Zwecke) werden.

Das Bürgerbüro der Gemeinde Iffezheim versteigert am Donnerstag, 10. April 2025, um 17:00 Uhr, Fundfahrräder am Bauhof im Betonweg 1, 76473 Iffezheim. Aktuell gibt es Fahrräder für Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene, die erworben werden können. Die Bezahlung der Fahrräder erfolgt ausschließlich in Bar.

Die Gemeinde Iffezheim ist nicht als Unternehmer bzw. gewerblicher Anbieter tätig. Die Regelungen über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung. Insbesondere besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht. Nach dem Kauf des Artikels ist ein Umtausch nicht mehr möglich. Der Käufer erhält weder eine Garantie noch Gewährleistung. Es wird keine Haftung übernommen und nicht für etwaige Folgeschäden gehaftet. Rechte auf Ansprüche eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 24. März 2025 (27. März 2025)

Am Montag, 24.03.2025 fand im Bürgersaal des Rathauses die öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Die nachstehenden Themen wurden vom Gemeinderat beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen.

Haushaltsplanung 2025 - Beratung des Entwurfs
In der Sitzung fand die zweite Beratungsrunde des Haushaltsplanentwurfs statt.
Die wesentlichen Änderungen der Ansätze wurden von der Verwaltung aufgezeigt und erläutert. Dabei wurde nochmals im Detail auf die Änderungen eingegangen und bei Bedarf ergänzende Erläuterungen gegeben.

Unter die Änderungen fallen beispielsweise:
- die Zuweisungen vom Land bei der Förderung von Kindern,
- die Zuweisungen vom Land bei der Bereitstellung und dem Betrieb der Maria-Gress-Schule,
- sonstige priv. L. Entgelte für die Pferderennbahn,
- die Bauhofkostenerstattung,
- die Erstattung von Serviceleistungen in der Buchhaltung,
- die FAG-Umlage und die Kreisumlage aufgrund der Neuberechnung der 1. Abschlagszahlung,
- die Rechts- und Beratungskosten im Ordnungswesen aufgrund des Baumkatasters,
- die Geschäftsaufwendungen in der Personalbedarfsdeckung, aufgrund der Anpassung des Aufwands an die Ergebnisse der Vorjahre,
- die Rechts- und Beratungskosten des Anwesens der Bachstraße 1, da das Verfahren abgeschlossen ist und
- die Aufwendungen der EDV, aufgrund einer technischen Umstellung durch Komm.One.

Von Seiten der Fraktionen FWG und CDU wurden keine weiteren Fragen eingereicht und Zustimmung zu dem Haushaltsplanentwurf signalisiert. Die SPD-Fraktion erkundigte sich über den Umgang hinsichtlich der Beschaffung von Sirenen sowie der Notwendigkeit zur Aufnahme von Gutachterkosten wegen des baulichen Zustandes der Aussegnungshalle auf dem Friedhof. 

Der Gemeinderat nahm die Veränderungen zum bisherigen Entwurf des Haushaltsplans 2025 zur Kenntnis. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, die Beschaffung von Sirenen und eine Förderung erneut zu prüfen und nochmals im ersten Halbjahr (bis spätestens zur Sommerpause) dem Gemeinderat Bericht zu erstatten.

Die Übersicht zu den Veränderungen der Planansätze kann im Ratsinformationssystem als Anlage zu Tagesordnungspunkt 1.2 eingesehen werden.

Auch die weiteren  öffentlichen Unterlagen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten sind im Bürgerinformations-System auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.

Vorankündigung Partnerschaftsbesuch aus Hoppegarten im Jahr 2025 (27. März 2025)

Nachdem wir im vergangenen Jahr unsere Partnergemeinde in Hoppegarten besucht haben, steht in diesem Jahr der Partnerschaftsbesuch in Iffezheim bevor.
Dabei werden wir eine Delegation aus Hoppegarten zum traditionellen Partnerschaftsbesuch in Iffezheim willkommen heißen können.
Der mehrtägige Besuch findet in der Zeit von Donnerstag, 11.09.2025 bis Sonntag, 14.09.2025 statt.

Wir bitten alle Interessierten bereits heute um Vormerkung dieses Zeitraumes.
Weitere Informationen und nähere Details zu den entsprechenden Rahmenbedingungen folgen zu gegebener Zeit.

Im Übrigen bitten wir um Mitteilung, wer zur Aufnahme von Übernachtungsgästen aus Hoppegarten in dem genannten Zeitraum bereit wäre. Es liegen konkret Anfragen aus Hoppegarten vor, die eine private Unterbringung wünschen.

Vollsperrung der Hügelsheimer Straße vom 14.04. - 25.04.2025 (27. März 2025)

Für die Herstellung des Kanalanschlusses der Hardstraße an die Hügelsheimer Straße ist die Vollsperrung der Hügelsheimer Straße im Zeitraum vom 14.4.-25.04.2025 notwendig. 
Die Umleitung erfolgt über die Karlstraße. 
Auch die Bushaltestelle Festhalle wird für diesen Zeitraum ersatzweise in die Karlstraße verlegt. 
Wir bitten um Beachtung.

Sanierung Hard- und Gärtnerstraße (27. März 2025)

Die Sanierung der Hardstraße kommt in den letzten Wochen sehr gut voran. Die Verlegung des Hauptkanals ist zu gut zwei Dritteln abgeschlossen. In den Osterferien kann dann der Anschluss an den in der Hügelsheimer Straße liegenden Kanal erfolgen. Hierzu ist zeitweise eine Vollsperrung der Hügelsheimer Straße notwendig.
In der Straße selbst werden im nächsten Schritt die Kanal-Hausanschlüsse erstellt sowie die Wasserleitung verlegt.

Roland Heier in die Freizeitphase verabschiedet (03. März 2025)

Der langjährige Mitarbeiter der Verwaltung, Roland Heier, trat am 1. März 2025 in die Freizeitphase seiner Altersteilzeit, in der er zum 31. Mai 2027 in den Ruhestand übergeht. Herr Heier, der seine Berufsausbildung beim Landratsamt Rastatt absolvierte, trat nach seinem Grundwehrdienst am 1. April 1984 in den Dienst der Gemeinde Iffezheim ein, wo er als Verwaltungsfachangestellter zunächst zum Leiter der Gemeindekasse bestellt wurde. Nach seiner beruflichen Fort- und Weiterbildung wurde Roland Heier im Jahr 1990 der Bereich der Veranlagungsstelle für Steuern, Gebühren, Wassergeld, Pachten sowie weitere Abgaben übertragen. Dieser für die Einnahmen einer Gemeinde wichtige Aufgabenfachbereich begleitete er bis zu seinem Ausscheiden aus dem Dienst.
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde verabschiedete Bürgermeister Christian Schmid im Beisein der Kolleginnen und Kollegen den langjährigen Mitarbeiter in die passive Phase seiner Altersteilzeit. Das Ortsoberhaupt betonte in seiner Laudatio, dass die Gemeinde mit dem Ausscheiden einen verdienten und treuen Mitarbeiter verliert, welcher in der heutigen Arbeitswelt nur sehr schwer zu ersetzen ist. Bürgermeister Schmid dankte Roland Heier für seine über vier Jahrzehnte im Rathaus erfolgreich geleistete Arbeit und wünschte ihm und seiner Familie in der nun vor ihm liegenden ruhigeren Lebensphase weiterhin viel Erfolg, Gesundheit und persönlich alles Gute.
Seitens der Kolleginnen und Kollegen erhielt der scheidende Mitarbeiter ein passendes Präsent für sein Hobby, das Reisen, sowie eine Aufmerksamkeit der Gemeinde, das ihn an seine vielen Dienstjahre bei der Gemeinde Iffezheim und das Rathaus erinnern soll.

Aus dem Gemeinderat - Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 10. Februar 2025 (13. Februar 2025)

Am Montag, 10.02.2025, fand im Bürgersaal des Rathauses die öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Die nachstehenden Themen wurden vom Gemeinderat beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen.


Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung am 20.01.2025 gefassten Beschlüsse
Zur Kenntnis genommen wurden die in der nicht öffentlicher Sitzung am 09.09.2024 gefassten Beschlüsse:
1.Die Zustimmung, dass die Umwandlung der gemeindeeigenen Grundstücke in Dauergrünland unter der Maßgabe, dass die Grundstücke nach Pachtbeendigung wieder in eine Ackerfläche umgewandelt an die Gemeinde zurück zu geben sind.
2.Keine weiterführende Beteiligung der Gemeinde Iffezheim an der Netze BW GmbH. Die Verwaltung prüft im Jahr 2029, ob eine Beteiligung ab dem 01.07.2030 sinnvoll sein könnte.
3.Die zustimmende Kenntnisnahme der Verlängerung des zum 31.12.2024 ausgelaufenen Vertrags für den Mobilfunkantennenstandort bei der Festhalle um weitere sechs Monate bis zum 30.06.2025 und die Beauftragung der Verwaltung mit der Verlängerung des Vertrags zu den ausgehandelten Konditionen.

Sammelbeschaffungsmaßnahme des Landes Baden-Württemberg für ein Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) für die Feuerwehr Iffezheim
Teilnahme der Gemeinde Iffezheim an der gemeinsamen Beschaffungsmaßnahme
Beschlossen wurde einstimmig die Teilnahme an der gemeinsamen Beschaffungsmaßnahme des Landes Baden-Württemberg für ein Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) im Jahr 2025 und die Beauftragung der Verwaltung mit der Stellung des Förderantrags und der Abgabe der verbindlichen Teilnahme- und Abnahmeerklärung für ein Fahrzeug gegenüber dem Land zum Stichtag 15.02.2025. In den Haushalt 2025 ff. werden hierfür die notwendigen Mittel wie oben dargestellt aufgenommen.

Kläranlage; Auftragsvergabe Erneuerung Wasserleitung
Beschlossen wurde einstimmig die Beauftragung der Firma Schulz GmbH aus Baden-Baden mit einer Auftragssumme in Höhe von 14.200,92 Euro (brutto), zur Erneuerung der korrodierten Wasserleitung.

lngenieurleistungen im Baubereich; Abschluss eines Rahmenvertrags für Kleinaufträge
Beschlossen wurde einstimmig, dass der Rahmenvertrag mit dem Ing. Büro Wald + Corbe für das Jahr 2025 entsprechend den aufgeführten Stundensätzen und Materialkosten angenommen wird.

Allgemeines Vorkaufsrecht für das Grundstück FlSt.-Nr. 795/1
Beschlossen wurde mehrheitlich, dass das bestehende allgemeine Vorkaufsrecht für das Grundstück FlSt.-Nr. 795/1 nicht ausgeübt wird.

Annahme von Spenden
Beschlossen wurde einstimmig die Annahme von verschiedenen Spenden i. H. v. rund 10.100 Euro für verschiedene Zwecke.

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzung) (12. November 2024)

Der Gemeinderat der Gemeinde Iffezheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.11.2024 die Hebesatzsatzung der Gemeinde beschlossen, welche hiermit bekanntgemacht wird.   Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)     Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Iffezheim am 04.11.2024 folgende Satzung beschlossen:   § 1 Steuererhebung   (1)Die Gemeinde Iffezheim erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg.   (2)Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde Iffezheim und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Gemeinde Iffezheim.    § 2 Steuerhebesätze   Die Hebesätze werden festgesetzt 1.für die Grundsteuer a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 360 v. H., b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 250 v. H., 2.  für die Gewerbesteuer auf 370 v. H. der Steuermessbeträge.    § 3 Geltungsdauer   Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025.    § 4 Grundsteuerkleinbeträge   Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg werden fällig a)am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt; b)am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt.    § 5 Inkrafttreten   Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.   Iffezheim, 04.11.2024   gez.   Christian Schmid Bürgermeister     Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Iffezheim geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn - die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder - der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder - vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.
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L 75: Ersatzneubau der Sandbachbrücke zwischen Hügelsheim und Iffezheim (28. Oktober 2024)

Das Regierungspräsidiums Karlsruhe plant den Abbruch und Ersatzneubau der Sandbachbrücke im Zuge der L 75 zwischen dem Kreisverkehrsplatz L75/Hauptstraße/Wagnerstraße/Am Hecklehamm in Hügelsheim und dem Knotenpunkt B 500/L 75 bei Iffezheim. Dafür muss die L 75 für sechs Monate ab dem Ortsausgang Hügelsheim bis zur Kreuzung mit der B 500 bei Iffezheim voll gesperrt werden. Hintergrund des Ersatzneubaus Die 1950 erbaute Brücke über den Sandbach an der L 75 ist in einem schlechten baulichen Zustand. Eine Sanierung ist nicht mehr sinnvoll und wirtschaftlich. Aus diesem Grund ist ihr Abriss und ein vollständiger Neubau nötig. Positive Effekte Durch den Ersatzneubau wird gleichermaßen eine größere lichte Weite des Bauwerks realisiert, die die Anlage von künstlichen Uferstreifen, sogenannten Bermen, entlang des Sandbachs ermöglicht. Damit kann für Tiere eine sichere Unterquerung der L 75 geschaffen werden. Der bauzeitliche Eingriff in die Natur wird durch die Pflanzung mehrerer neuer Bäume ausgeglichen. Das Regierungspräsidium nutzt die Vollsperrung außerdem, um gleichzeitig die Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr zu verbessern. Auf der L 75 wird dafür eine sichere Überquerungsmöglichkeit durch eine Mittelinsel geschaffen. Im Zuge des Brückenersatzneubaus wird darüber hinaus auf 1.700 Metern des gesperrten Abschnitts die Fahrbahndecke der L 75 erneuert. Umleitungsführung Die Pläne der Umleitungsstrecken werden derzeit abgestimmt und rechtzeitig vor Baubeginn bekanntgegeben. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird darüber in einer separaten Pressemitteilung informieren. Aktuelle Informationen zum Projekt finden Sie auf der Projektseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt4/ref472/aktuelle-strassenbaumassnahmen/l75-sandbachbruecke/. Weitere Informationen unter VerkehrsInfo BW mit aktuellen Informationen zur Verkehrslage und zu Baustellen sowie in der "VerkehrsInfo BW" - App. Hinweis der Verwaltung: Im Zuge der Maßnahme wird eine Mittelinsel als Überquerungshilfe der L75  hergestellt. Damit wurde zumindest der seit jeher und im Zuge der jetzigen Maßnahme auch wiederholt vorgebrachten und bestehenden Forderung der Gemeinde stattgegeben, eine sichere Querung für Fußgänger und Fahrradfahrer in diesem Bereich umzusetzen. Insofern wird die verkehrliche Situation und die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer damit erheblich  verbessert und die Gefahrenlage deutlich entschärft. 
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