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ALT-Verkehr zwischen Iffezheim und Baden-Baden

Heimservice Bürgerbüro

Ruftaxi Iffezheim - Rastatt - Telefon: +49 7222 39933

Einzugsgebiet
Gemeinde Iffezheim, Stadtgebiet Rastatt mit den Stadtteilen Niederbühl/Förch, Ottersdorf, Plittersdorf, Rauental, Wintersdorf

Fahrplan
Montags bis freitags von 20:45 Uhr stündlich bis 0:45 Uhr
samstags von 16:30 Uhr stündlich bis 19:30 Uhr
sonn- und feiertags von 9:30 Uhr stündlich bis 19:30 Uhr
Nächte auf Samstag oder Sonn- und Feiertag von 20:45 Uhr stündlich bis 3:45 Uhr
in der Nacht von Silvester auf Neujahr nur bis 23:45 Uhr

Fahrpreise
Es gilt der KW-Tarif (Anzahl der Waben) zuzüglich einem Komfortzuschlag von 2,50 Euro (einschließlich der Fahrt bis zur Haustür). Fahrten im Stadtgebiet Rastatt einschließlich Ortsteilen: eine Wabe. Für Fahrten zwischen Rastatt-Steinmauern und Rastatt-Iffezheim: zwei Waben.

Telefon: +49 7222 39933

Notrufnummern

Institution Rufnummer
Polizei Notruf 110
Polizeiposten Iffezheim +49 7229 2273
Feuerwehr Notruf 112
Krankentransport +49 7229 19222
Ambulanter Pflegedienst (DRK) +49 7229 788888
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Ambulante Hospizgruppe (Caritas Rastatt) +49 7222 77540
Pflegestützpunkt Landkreis Rastatt (Bühl) +49 7223 935574
Beratungstelefon; Telefon-Seelsorge
Not- und Krisensituation
+49 800 111 0111
+49 800 111 0222
Psychosoziale Beratungsstelle
für Alkohol- und Medikamentenprobleme
+49 7221 9964780
 
Psychologische Beratungsstelle für Eltern +49 7222 381-22 58
VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN  
Stromversorgung EnBW +49 800 3629477
Gas-/ Wasser-/ Abwasser
Stadtwerke Baden-Baden
Klärwerk Iffezheim (Bereitschaft)
 
+49 7221 2 77-0
+49 7229 189640
Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Rastatt +49 7222 3 81 - 55 55

Seniorenbus Iffezheim

Die Gemeinde Iffezheim führte zum 05.10.2018 den Se­niorenbus ein, der älteren Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr sowie Menschen mit einer Behinderung ab 50 % (GdB) Gelegenheit geben soll, sich im Ort mobil zu bewegen. Die Nutzung des Seniorenbusses ist für den genannten Personenkreis kostenfrei. Die Berechtigung zur Nutzung des Seniorenbusses ist durch einen Berechti­gungsausweis nachzuweisen. Dieser kann im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten beantragt werden.Der Seniorenbus fährt jeden Mittwoch (außer an Feiertagen) zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr.
Rollstuhl- und Rollatorentransport sind kostenlos möglich!
Bei Fragen:
Gemeindeverwaltung Iffezheim
Hauptstraße 54
Telefon  +49 7229 605-0  
E-Mail    gemeinde@iffezheim.de

* = Endstation, keine Rückfahrt möglich!

Haltestellen Abfahrt Abfahrt Abfahrt Abfahrt
Bushaltestelle
"Karlstraße"
09:00  10:10 11:20 11:50 
Seniorenwohnanlage
"Haus Birgitta"
09:10  10:20  11:30  12:00 *
Hügelsheimer Straße (Gärtnerstr./Festhalle 09:15  10:25 11:35  
Bushaltestelle "Bruchweg" 09:20 10:30 11:40  
Haltestelle
"EDEKA Oser"
09:30  10:40    
Seniorenzentrum
"Haus Edelberg"
09:40 10:50    
Haltestelle
"Friedhof"
09:50  11:00     
Rathausumfeld  10:00  11:10    
* Endstation, keine Rückfahrgelegenheit        

Streuobstwiesen-Konzept

Bestimmungen zur Umsetzung des Streuobstwiesenkonzepts der Initiativgruppe Naturschutz Iffezheim e.V. und des Obst- und Gartenbauvereins 1960 e.V.
Vorbemerkung:
Streuobstwiesen haben eine vielfältige Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild. Sie sind unverzichtbare Lebensräume für ca. 5.000 heimische Tier- und Pflanzenarten und zählen damit zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Daneben bereichern sie als das Wohnumfeld und prägen in charakteristischer Weise die Landschaft in Iffezheim.
Der Gemeinderat der Gemeinde Iffezheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.04.2014 dem vorgelegten und dem Umweltausschuss in der Sitzung am 31.03.2014 und in der Sitzung vom 13.2.2017 dem vorgestellten und geänderten  Konzept zur Erhaltung der Streuobstwiesen in Iffezheim durch die Initiativgruppe Naturschutz Iffezheim e.V. und des Obst- und Gartenbauvereins 1960 e.V. zugestimmt. Die administrative/verwaltungsmäßige Abwicklung (Entwicklung Antragsformular, Prüfung Anträge etc.) des Konzeptes erfolgt durch die beiden o.g. Vereine.  Für die finanzielle Förderung der Streuobstwiesenpflege werden folgende Regelungen bzw. Bestimmungen samt der dazugehörigen Anlagen entsprechend des o.g. Konzeptes festgelegt:
Das in der Gemeinderatssitzung vom 14.04.2014 vorgestellte und am 13.2.2017 angepasste Konzept ist Gegenstand dieser Bestimmungen. Gefördert werden Streuobstwiesen ausschließlich auf Iffezheimer Gemarkung mit Obstbäumen auf dem jeweiligen Grundstück und ohne gewerblichen Hintergrund. Anträge können entweder vom Eigentümer oder bei Verpachtung vom Pächter des/der Grundstücke gestellt werden und sind spätestens bis zum 15.11. des jeweiligen Förderjahres dem benannten Ansprechpartner der Initiativgruppe Naturschutz oder des Obst- und Gartenbauvereins vorzulegen. Dabei ist das Antragsformular (siehe Anhang), vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt, einzureichen.
Die Förderung besteht aus einer Kombination für Wiesen- und Obstbaumpflege. Die Förderbeiträge der Wiesenpflege ist abhängig von der Art des Mähens (siehe Anlage 1, unter Punkt 1.). Die Obstbaumpflege wird über einen Zuschuss in Abhängigkeit  zur Erntemenge finanziell gefördert (siehe Anlage 1 unter Punkt 2.). Die Förderung durch die Gemeinde Iffezheim ist auf einen Gesamtbetrag von 34.356 € gedeckelt.
Die Auszahlung der Förderbeträge erfolgt im Dezember des jeweiligen Jahres, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden und die Pflegemaßnahme mit kurzem schriftlichem Vermerk durch einen der beiden Vereine abgenommen wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, erlischt der Förderanspruch zum jeweiligen Jahresende. Im Übrigen behält sich auch die Gemeinde eine Überprüfung der Wiesen-/Baumpflege vor.
Der Gemeinde Iffezheim ist entsprechend des Beschlusses des Gemeinderates vom 14.04.2014 bzw. nach 5 Jahren (im Jahr 2022) unaufgefordert durch die Initiativgruppe Naturschutz Iffezheim e.V. und den Obst- und Gartenbauverein 1960 e.V. ein Bericht über die gewonnen Ergebnisse der Maßnahme zur Entscheidung über die weitere Förderung vorzulegen. Sofern Förderprogramme von Bund und Land aufgelegt werden, sind diese vorrangig zu bedienen. Die Initiativgruppe Naturschutz Iffezheim e.V. und der Obst- und Gartenbauverein 1960 e.V. werden angehalten, sich über solche Fördermöglichkeiten gemeinsam mit der Gemeinde Iffezheim zu informieren und auf dem Laufenden zu halten. Kumulierungsausschluss:Zuschüsse Dritter für denselben Förderungszweck werden angerechnet.
Da es sich um eine freiwillige Förderung durch die Gemeinde Iffezheim handelt, besteht kein Rechtsanspruch. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.                              Allgemeiner Hinweis:Bei den vorstehend genannten Bestimmungen handelt es sich nicht um eine verbindliche Richtlinie, Vereinbarung oder Verpflichtung sondern lediglich um eine Orientierungshilfe für die Verwaltung und die beiden mitwirkenden Vereine (Initiativgruppe Naturschutz Iffezheim e.V. und Obst- und Gartenbauverein 1960 e.V.) zur Auszahlung der Fördergelder bzw. Behandlung und Bearbeitung der eingegangenen Anträge. Anlagen:
Streuobstwiesenkonzept 2013 (5,676 MiB)
- Anlage 1 - Höhe der Förderbeiträge (82,2 KiB)
- Anlage 2 - Antragsformular (88,4 KiB)

Ansprechpartner
INITIATIVGRUPPE NATURSCHUTZ IFFEZHEIM e.V.
Waltraud Godbarsen
Severin-Schäfer-Straße 3
76473 Iffezheim
Telefon +49 7229 3130
E-Mail: naturschutz@in-iffezheim.de

oder 

Obst- und Gartenbauverein 1960 e.V.
Rüdiger Nold
Kinscemstraße 33
76473 Iffezheim
Telefon  +49 7229 3159
E-Mail:   Nold.Ruediger@t-online.de

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