Behördenwegweiser
Gemeinde Iffezheim
Unsere virtuelle Gemeindeverwaltung in Service-BW.
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Die Landgerichte entscheiden in Zivil
Die Landgerichte entscheiden in Zivil- und Strafsachen als Gerichte
der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien
als Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als
Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen.
Die Zivilkammern einschließlich der Kammern für Handelssachen
sind vor allem zuständig für
Die Strafkammern sind vor allem zuständig für
Strafvollstreckungskammern entscheiden über
Da das Grundgesetz die Unabhängigkeit der Rechtsprechung garantiert,
unterliegen die Richter keiner Rechts- oder Fachaufsicht. Entscheidungen
der Landgerichte können daher nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen
Rechtsmittel vom Oberlandgericht oder vom Bundesgerichtshof auf ihre
Richtigkeit überprüft werden.