Behördenwegweiser
Gemeinde Iffezheim
Unsere virtuelle Gemeindeverwaltung in Service-BW.
Unsere virtuelle Gemeindeverwaltung in Service-BW.
Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige
Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt. Die Sozialgerichtsbarkeit ist zuständig für die Entscheidungen über Streitigkeiten in Angelegenheiten
Die Sozialgerichtsbarkeit prüft, ob
Die Sozialgerichte entscheiden in erster Instanz. Vor der Klageerhebung
ist ein Vorverfahren durchzuführen. Erst nach Erlass des Widerspruchbescheids ist die
Klage zulässig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich – von einigen Ausnahmen
abgesehen – nach dem Wohnsitz des Klägers.
Den Sozialgerichten übergeordnet ist das Landessozialgericht.
Es entscheidet als zweite Instanz über Berufungen und Beschwerden gegen
die Entscheidungen der Sozialgerichte.
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist weder vor den Sozialgerichten, noch vor dem
Landessozialgericht vorgeschrieben. Jeder Bürger kann selbst auftreten.
In der Regel richtet sich die Klage gegen Entscheidungen der Behörden.
Das Bundessozialgericht entscheidet als Revisionsgericht
nur über Rechtsfragen. Vor dem Bundessozialgericht müssen sich die Beteiligten, soweit
es sich nicht um Behörden handelt, durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen.