Lebenslagen
Angelegenheiten des täglichen Lebens
Was kann ich wie erledigen? Hier finden Sie umfangreiche Hilfestellung zu den alltäglichen Lebenslagen.
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Gemeinsam mit dem Jugendamt sind Sie für die Entwicklung des Kindes verantwortlich. Daher entstehen mit der Annahme eines Pflegekindes auch gewisse Mitteilungspflichten:
Achtung: Dritten (z.B. Nachbarinnen oder Nachbarn, Verwandten) dürfen Sie über persönliche Dinge, die das Pflegekind oder die Herkunftsfamilien betreffen, keine Auskunft geben (Verschwiegenheitspflicht). Im Zweifelsfall lassen Sie sich durch das Jugendamt beraten.
09.05.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg