Verfahrensbeschreibung
Verzeichnis Service-BW
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Sie können sich über anstößige Werbung beim Deutschen Werberat beschweren.
Der Deutsche Werberat.
Er ist eine Selbstkontrolleinrichtung der deutschen Werbewirtschaft.
Sie können ihn bei Verstößen gegen freiwillige Werbekodizes anrufen.
Hinweis: Bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen kooperiert der Deutsche Werberat mit den hierfür zuständigen Stellen und leitet die Beschwerde wenn nötig weiter.
Eine Werbemaßnahme eines Unternehmens ist jugendgefährdend, diskriminierend oder in sonstiger Weise anstößig.
Der Deutsche Werberat ist nicht zuständig für die Werbung von politischen Parteien, Kirchen, Stiftungen, Vereinen oder Nicht-Regierungsorganisationen.
Sie können sich beim Deutschen Werberat beschweren.
Das können Sie tun durch
Legen Sie das kritisierte Werbemotiv beziehungsweise eine Beschreibung davon Ihrer Beschwerde bei.
Sie müssen begründen, warum Sie das Motiv diskriminierend, jugendgefährdend oder in sonstiger Weise anstößig finden.
Hinweis: Nennen Sie bei Ihrer Beschwerde immer Ihren Namen. Der Deutsche Werberat bearbeitet keine anonymen Beschwerden.
Der Name der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers wird vertraulich behandelt, es sei denn, sie oder er erklärt sich mit der Namensnennung einverstanden. Ist eine Organisation oder Institution Beschwerdeführerin und verlangt sie nicht ausdrücklich eine vertrauliche Behandlung, kann der Werberat ihren Namen den anderen Verfahrensbeteiligten mitteilen.
Hält der Deutsche Werberat Ihre Beschwerde nach Prüfung für begründet, wendet er sich an das für die Werbemaßnahme verantwortliche Unternehmen.
Zeigt sich das Unternehmen nicht bereit, die Werbemaßnahme zu ändern oder einzustellen, kann der Werberat eine Rüge aussprechen und sie veröffentlichen.
Hinweis: Eine vom Deutschen Werberat ausgesprochene Rüge ist mit keinen weiteren Sanktionen (zum Beispiel Geldbuße) verbunden. Sie gilt aber als imageschädigend für das Unternehmen.
keine
keine
Die meisten Fälle können innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt laut Deutschem Werberat bei etwa zehn Arbeitstagen.
Der Deutsche Werberat wird aufgrund der freiwilligen Selbstkontrolle tätig.
11.09.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg