Verfahrensbeschreibung
Verzeichnis Service-BW
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten Sie im Krankheitsfall Ihren Lohn oder Ihr Gehalt normalerweise sechs Wochen lang weiter ausbezahlt.
Sind Sie danach weiterhin arbeitsunfähig, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Krankengeld. Das gilt auch, wenn Sie stationär in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden.
Höhe
Um bei längeren Ausfallzeiten abgesichert zu sein, können Sie eine zusätzliche private Krankentagegeldversicherung abschließen.
Dauer
Tipp: Manche Krankenkassen vermitteln den Abschluss eines privaten Zusatzversicherungsvertrages zwischen ihren Versicherten und einem privaten Versicherungsunternehmen.
eine Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl
Hinweis: Die Versicherung kann dazu eine ärztliche Untersuchung verlangen. Die Ärztin oder der Arzt kann die Versicherung bestimmen.
Weitere Voraussetzungen für den Bezug von Krankentagegeld finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.
Wenden Sie sich an Ihre Versicherung, um Krankentagegeld zu beantragen. Je nach Versicherung können Sie das telefonisch, schriftlich oder online erledigen.
Die Frist ist im Versicherungsvertrag festgelegt.
für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit eventuell: ärztliche Bestätigung
keine
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.
26.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg