Verfahrensbeschreibung
Verzeichnis Service-BW
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Unternehmen, öffentliche Stellen und andere Organisationen wie beispielsweise Vereine speichern personenbezogene Daten.
Sie können verlangen, dass diese Daten direkt an Sie übermittelt oder direkt an ein anderes Unternehmen übertragen werden, dessen Dienste Sie nutzen möchten.
Beispiel:
Sie sind Mitglied eines sozialen Online-Netzwerks. Sie entscheiden, dass ein anderes soziales Netzwerk besser zu Ihren Zielen und Ihrer Altersgruppe passt. Sie können das soziale Online-Netzwerk, das Sie aktuell nutzen, bitten, Ihre personenbezogenen Daten, einschließlich Ihrer Fotos, dem neuen sozialen Netzwerk zu übermitteln.
die Organisation, die Daten über Sie speichert
Die Organisation verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung oder eines Vertrags.
Beantragen Sie die Übertragung schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch.
Im Hinblick auf die mangelnde Sicherheit einer E-Mail-Übertragung ist es empfehlenswert, eine Verschlüsselungssoftware zu verwenden.
Keine
Keine
Keine
abhängig von der Komplexität des Einzelfalles
Informationen der Europäischen Kommission zur Datenschutz-Grundverordnung:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat dessen ausführliche Fassung am 19.02.2019 freigegeben.