Verfahrensbeschreibung
Verzeichnis Service-BW
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe reicht eine Anzeige bei der zuständigen Stelle aus. Sie benötigen in diesen Fällen keine Reisegewerbekarte.
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte
Eine Reisegewerbeanzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen Sie vornehmen, wenn Sie
Eine Anzeige müssen Sie auch vornehmen, wenn
Sie müssen die Anzeige vornehmen , bevor Sie mit der Reisegewerbetätigkeit beginnen. Wenn Sie Ihre Tätigkeit verspätet anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV):
14.04.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg