Verfahrensbeschreibung
Verzeichnis Service-BW
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Die Ausbildungsvorbereitung (AV dual bzw. AV)bietet Ihnen als Jugendliche oder Jugendlicher berufliche Orientierung und Berufsfindung. Im AVdual und AV lernen Sie Grundzüge in ein bis drei Berufsfeldern kennen wie z.B. Bautechnik, Nahrungsmittelerzeugung, Metalltechnik. Zusätzlich erweitern Sie auch Ihre Allgemeinbildung sowie die Ausbildungsreife. Sie müssen sich für die Teilnahme anmelden.
Das AVdual/AV ist eine Vollzeitausbildung und dauert meistens ein Jahr. Der Unterricht besteht aus Theorie und Praxis von
Wenn Sie keinen Hauptschulabschluss haben, können Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Abschlussprüfung einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben.
Hinweis: Sind Sie noch keine 18 Jahren alt und haben Sie einen Hauptschulabschluss, müssen Sie in Baden-Württemberg in der Regel einen berufsvorbereitenden Bildungsgang wie das AVdual, Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) oder das Berufseinstiegsjahr (BEJ) besuchen, wenn Sie
die jeweilige Schule
Hinweis: Berufsschulpflichtig sind Sie im Anschluss an die allgemeine Schulpflicht bis zum 18. Geburtstag. Im Fall einer Berufsschulberechtigung können Sie das AVdual/AVmit den Rechten und Pflichten eines Berufsschulpflichtigen bis zum Ende des Schuljahres besuchen, in dem Sie 21 Jahre alt werden, wenn die Schule noch freie Plätze hat.
Sie müssen sich bei der infrage kommenden beruflichen Schule in Ihrer Nähe anmelden. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot der Schule steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.
Die Schule informiert Sie schriftlich, ob Sie teilnehmen können oder nicht. Für den Fall der Teilnahme erfahren Sie auch, wann und wo Sie erscheinen müssen.
Bewerbungen sind laufend möglich. Sie sollten sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres anmelden.
Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule
Hinweis: Weitere Auskünfte über eventuell weitere erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufliche Schule.
keine
-
keine
13.07.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg