Lebenslagen
Angelegenheiten des täglichen Lebens
Was kann ich wie erledigen? Hier finden Sie umfangreiche Hilfestellung zu den alltäglichen Lebenslagen.
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Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Trotz der Aufgliederung in unterschiedliche Zuständigkeiten sind alle Rehabilitationsträger (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) zur engen Zusammenarbeit verpflichtet.
26.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg