Versteigerung von Fundsachen

Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erwerben. Falls der Finder den Anspruch auf Eigentumserwerb ablehnt, kann die Fundsache vom Fundamt öffentlich versteigert, frei verkauft oder verschenkt (für Soziale oder Caritative Zwecke) werden.
Das Bürgerbüro der Gemeinde Iffezheim versteigert am Donnerstag, 10. April 2025, um 17:00 Uhr, Fundfahrräder am Bauhof im Betonweg 1, 76473 Iffezheim. Aktuell gibt es Fahrräder für Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene, die erworben werden können. Die Bezahlung der Fahrräder erfolgt ausschließlich in Bar.
Die Gemeinde Iffezheim ist nicht als Unternehmer bzw. gewerblicher Anbieter tätig. Die Regelungen über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung. Insbesondere besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht. Nach dem Kauf des Artikels ist ein Umtausch nicht mehr möglich. Der Käufer erhält weder eine Garantie noch Gewährleistung. Es wird keine Haftung übernommen und nicht für etwaige Folgeschäden gehaftet. Rechte auf Ansprüche eines Sachmangels sind ausgeschlossen.