Behördenwegweiser
Gemeinde Iffezheim
Unsere virtuelle Gemeindeverwaltung in Service-BW.
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Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt im kommunalen und im staatlichen Bereich vom Landrat.
Als Kreisbehörde nimmt es die Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreis übersteigen oder nur einheitlich für das Kreisgebiet wahrgenommen werden können. Als Kreisbehörde handelt das Landratsamt eigenverantwortlich; es unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums und des Innenministeriums. Die kommunalen Aufgaben gliedern sich in Aufgaben, zu deren Erledigung der Kreis gesetzlich verpflichtet ist, und Aufgaben, die der Kreis freiwillig wahrnimmt.
Zu den freiwilligen Aufgaben gehören beispielsweise
Zu den Pflichtaufgaben gehören beispielsweise
Als Staatsbehörde nimmt das Landratsamt die Aufgaben wahr, die gesetzlich der Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörde übertragen sind. Als Staatsbehörde unterliegen die Landratsämter der Fachaufsicht der Regierungspräsidien und Ministerien.
Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise
Als Staatsbehörde führt das Landratsamt auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte und prüft als Widerspruchsbehörde die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen dieser Gemeinden.
Das Dienstgebäude ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.
Straßenbahnhaltestellen: "Ettlinger Tor" und "Konzerthaus", erreichbar mit den Straßenbahnlinien: S1/S11, S4, 2 und 5.
Da beim Landratsamt Karlsruhe nur Parkmöglichkeiten für Kurzzeitparker zur Verfügung stehen (max. 2 Stunden) - bitte die Parkhäuser „Staatstheater“ und „Kongresszentrum“ benutzen.
Die Dienststellen des Landratsamtes sind für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Kundenanliegen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung im jeweiligen Servicecenter bearbeitet werden. Zur schnelleren Terminvergabe wurden die Servicezeiten auf Montag bis Donnerstag von 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr erweitert.