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Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan-Entwurf "Schwimmende Photovoltaikanlage Kühlsee" Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Iffezheim hat am 03.06.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans "Schwimmende Photovoltaikanlage Kühlsee" gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
 
Geltungsbereich

Für den Geltungsbereich ist der Plan-Entwurf vom 25.04.2024 maßgebend.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Schwimmende Photovoltaikanlage Kühlsee" umfasst den im nachfolgenden Lageplan dargestellten Bereich.
 
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer schwimmenden Photovoltaikanlage auf dem Kühlsee geschaffen werden. Die hierdurch gewonnene regenerative Energie leistet einen Beitrag zur Klimawende ohne zusätzliche landwirtschaftliche Flächen zu beanspruchen.
 
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt.
 
Veröffentlichung des Plan-Entwurfes im Internet
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Schwimmende Photovoltaikanlage Kühlsee" mit Textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 25.04.2024 und Umweltbericht in der Fassung von März 2024 einschließlich zugehöriger Gutachten werden in der Zeit vom
 
14.06. bis einschließlich 15.07.2024
 
im Internet unter www.iffezheim.de veröffentlicht. Die Planunterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste  zugänglich.
 
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Planunterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Iffezheim, Hauptstraße 54, Bauamt, Zimmer DG 3, während den üblichen Dienstzeiten, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
 
Bestandteil der veröffentlichten Planunterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
 
-Umweltbericht mit Untersuchungen und Aussagen zu den Schutzgütern
Boden
Temporäre Nutzung der Regie-/Lagerfläche des Kieswerks als Lager/ Montagestandort - Montage der Modulboote
Leitungsverlegung in geringwertigen Rohböden
Wasser
Beeinflussung limnologischer Verhältnisse durch Beschattung der Wasserfläche
Limnologisches Gutachten
Auswirkungen auf Wasserqualität - auf limnologische Parameter wie z. B. Temperaturhaushalt, Wasserzirkulation, Schichtungsverhalten, Seeverdunstung und Sauerstoffhaushalt
Verminderung der Verdunstung des Seewassers - erhöhte Grundwasserneubildung
Stoffliche Einträge durch eingesetzte Betriebsmittel - Auswaschung und Materialbeschichtung
Wasserschutzgebiet Zone IIIB
Bewirtschaftungsziele Wasserrahmenrichtlinie
Klima und Luft
Auswirkungen auf Niederschlagseintrag in den See und der Grundwasserneubildung
Auswirkungen auf die Wassertemperatur - Verdunstung der Seefläche
Auswirkungen auf Windgeschwindigkeit über der Wasseroberfläche - Verdunstung
Bioklimatische Auswirkungen
Beschattung der Seefläche - Auswirkungen auf Temperaturhaushalt und Schichtungsverhalten
Änderungen im Wasser- und Temperaturhaushalt und Schichtungsverhalten des Gesamtgewässers
Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen
Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt
Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Wasserpflanzen-Beständen
Anlagebedingte Beeinträchtigungen der Fischfauna
Anlagebedingter Verlust von Brutlebensräumen für Wasservögel durch Kulissenwirkung
Anlagebedingter Verlust von Nahrungs- und Ruhehabitaten für Winter- und Rastvögel
Anlagebedingte Auswirkungen auf ufernahe Nahrungshabitate für Fledermäuse
Bau- und Betriebsbedingte Störwirkungen auf die Fauna
Baubedingter Verlust von Lebensräumen auf Lager- und Montageflächen sowie der Kabeltrasse
Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Biotope
Auswirkungen auf das FFH-Gebiet
Landschaft
Auswirkungen auf Landschaftsbild durch geringe Einsehbarkeit - Gehölzbestände - geringe Anlagenhöhe
Eingeschränkte Zugänglichkeit/ Wahrnehmbarkeit - Angler - Industriestraße
Vorbelastung durch 380-kV-Höchstspannungsfreileitung
Blendwirkung
Fläche
Vorbelastete Flächen
Kabelfundament in Gewässerrandstreifen - geringfügige Veränderung - Befreiung von Verboten § 38 Abs. 5 WHG
Kabelverlegung mittels Kabelpflug in nicht versiegelten Bereichen
Mensch
Auswirkungen auf Kieswerksbetrieb - Rekultivierungsmaßnahmen
Auswirkungen auf weitere Nutzungen am See - Angelstandorte - Strandbad
Abstand zu 380-kV-Höchstspannungsleitung
Wartungs-, Unterhaltungs-, Reinigungsmaßnahmen
Vorkehrungen für Havariefall, gegen Feuer, Stromschlag, Vandalismus
Freisetzung von wasser- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen
-Artenschutzrechtliche Prüfung zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
-Stellungnahme zur Lage im Wasserschutzgebiet WSG Zone IIIB
-Stellungnahme zu potenzieller Freisetzung wassergefährdender Stoffe bei Sturm, Brand, Hagel, Vandalismus, Havarie
-Stellungnahme zur Freihaltung des Gewässerrandstreifens von baulichen oder sonstigen Anlagen
-Stellungnahme zu potenziellen Schadstoffeinträgen durch bewegende Anlagenteile, durch Oberflächenbehandlung und Einigung Eintrag unterschiedlicher Substanzen und Mikroplastik
-Stellungnahme zur Sicherung der Grundwassermessstellen in unmittelbarer Nähe
-Stellungnahme der Landwirtschaft zu ggf. erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen
-Stellungnahme zur Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Genehmigung
-Stellungnahme zu möglichen Licht-Reflexionen/ Lichtimmissionen
-Stellungnahme zu Erforderlichkeit eines Blendgutachtens in Nähe zum Flughafen Karlsruhe/ Baden-Baden
-Stellungnahme zu anlagebedingten Auswirkungen auf ufernahe Nahrungshabitate für Fledermäuse - essenzielle Jagdhabitate
-Stellungnahme zu potenziellen Auswirkungen auf Fledermäuse für das Jagd- und Trinkverhalten - akustische Irritationen
-Stellungnahme zu anlagebedingten Auswirkungen auf die Avifauna auch durch mögliche Blendwirkung
-Stellungnahme zur potenziellen Veränderung der Angriffsfläche des Windes auf die Wasseroberfläche - Veränderung des Durchmischungsverhaltens des Seekörpers
-Stellungnahme zu potenziellen Beeinträchtigungen der Beschattung auf Phyto- und Zooplankton im Freiwasserbereich unterhalb der PV-Anlage - Auswirkungen auf Nahrungsnetz im See
-Stellungnahme zu potenziellen Auswirkungen auf Epilimnion, Zirkulation, Phytoplankton, Zooplankton
-Stellungnahme zu potenziellen Auswirkungen auf das Schichtungsverhalten der Temperatur im See - auf den Sauerstoff- und Nährstoffhaushalt mit Einflüssen auf Biozönosen im See
-Stellungnahme zur Erhaltung der Uferzone als Laich- und Bruthabitat vieler Tiergemeinschaften - ökologisch hochwertige Flachwasserbereiche
-Stellungnahme zur Erhaltung der Unterwasservegetation in durchlichteter Uferzone
-Stellungnahme zu potenziellen Auswirkungen auf die Artengruppen Vögel, Reptilien und Amphibien im terrestrischen Bereich
-Stellungnahme zu Begleituntersuchungen zu den Wintergästen unter den Vögeln
-Stellungnahme zu Kulissenwirkung/Störungspotenzial der PV-Anlage auf die Brutvögel (Abstand zum Ufer, Störung der Vögel)
-Stellungnahme zu potenzieller Beeinträchtigung von Wasservögeln, z. B. unter Wasser jagende rastende Vögel
-Stellungnahme zu potenzieller Beeinträchtigung einzelner Insektenarten
-Stellungnahme zur Auswirkung potenziell veränderter Unterwasserlebensräume auf das Insektenangebot und das Jagdverhalten von Fledermäusen
-Stellungnahme zu potenziell zusätzlichen Lebensräumen auf und unter Wasser wie Bruthabitat/-stätte für Wasservögel, Unterwasserstrukturen für Fische, Erhöhung des Nahrungsangebotes für Fische und Vogelarten - Habitatverbesserung für Fische
-Stellungnahme zum beschleunigten Ausbau regenerativer Energie bei der Stromgewinnung im Zuge des Klimawandels - Treibhausgasneutralität bis 2040
-Stellungnahme zur Sicherung von Wasservorkommen und -qualität
-Stellungnahme zu fehlenden Langzeitstudien zu den Auswirkungen von schwimmenden PV-Anlagen auf Baggerseen - Erforderlichkeit detailliertes Monitoring und Begleituntersuchungen
 
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse busch@stadtconcept.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden.
 
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der E-Mail-Adresse, alternativ auch der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
 
Nach § 4 a Absatz 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
 
Iffezheim, 07.06.2024

gez.
Christian Schmid
Bürgermeister

Textliche Festsetzungen in der Fassung vom 07.05.2024 (166,6 KB)
Begründung in der Fassung 07.05.2024 mit Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2024 (9,393 MB)
Synopse in der Fassung vom 07.05.2024 (1,086 MB)
Lageplan in der Fassung vom 07.05.2024 (3,911 MB)
Planzeichnung in der Fassung vom 07.05.2024 (2,239 MB)

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